Förderprogramm Vorzeitiger Heizungsersatz
Der ESB setzt sich für die Förderung nachhaltiger Energien ein und unterstützt Sie, wenn Sie Ihr Gebäude an einen Wärmeverbund mit erneuerbarer Energie oder Abwärme anschliessen wollen, auch wenn Ihre aktuelle Öl-, Gas- oder Elektroheizung noch nicht das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat.
Wenn Sie Ihr Gebäude bereits während des Netzbaus an den Wärmeverbund anschliessen, sparen Sie nicht nur Baukosten, sondern reduzieren zudem Ihren CO2-Ausstoss. Die Wärme wird grösstenteils aus erneuerbaren Energien gewonnen und ist nahezu CO2-frei. Auch Punkto graue Energie lohnt sich ein vorzeitiger Umstieg, denn die CO2-Emissionen des Betriebes einer Heizung mit fossiler Energie übersteigen schon nach wenigen Monaten die Emissionen, welche bei der Herstellung der Heizungsanlage entstanden sind.
Wenn Sie eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung vorzeitig durch einen Anschluss an einen Wärmeverbund ersetzen, setzen Sie ein Zeichen für eine nachhaltige Energiezukunft und leisten einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
Mit einem Anschluss an einen Wärmeverbund brauchen Sie sich nicht mehr um die Beschaffung von Heizöl zu kümmern: die Wärme kommt von alleine ins Haus. Das bisherige Heizsystem wird durch eine kompakte Hausstation mit Wärmetauschern ersetzt, wodurch Sie Platz gewinnen und der Unterhaltsaufwand entfällt.
Erklärvideo Wärmeverbund
Förderbeitrag
Der ESB bietet zwei Förderprogramme im Bereich Wärmverbünde. Mit dem Förderprogramm «Wärmeverbünde» unterstützt der ESB alle Anschlüsse an einen Wärmeverbund auf dem Gemeindegebiet der Stadt Biel/Bienne, welche nicht bereits durch den Kanton Bern gefördert werden. Mit dem Förderprogramm für den vorzeitigen Heizungsersatz bietet der ESB zusätzliche Mittel, wenn mit dem Anschluss ein Heizsystem ersetzt wird, das weniger als 20-jährig ist.
Voraussetzungen für einen Förderbeitrag
- Der Anschluss an einen Wärmeverbund mit erneuerbarer Energie ersetzt ein Heizungssystem mit fossiler Energie oder Elektrospeichern, das vor weniger als 20 Jahren installiert wurde.
- Ihr Gebäude befindet sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Biel/Bienne und kann an einen Wärmeverbund angeschlossen werden, der mindestens 80 % erneuerbare Wärme oder Abwärme liefert.
- Sie beziehen die Heizenergie, sobald diese zur Verfügung steht. Das heisst, für kalte Anschlüsse werden keine Förderbeiträge ausbezahlt.
So einfach kommen Sie zu Ihrem Förderbeitrag
- Reichen Sie Ihr Beitragsgesuch inkl. Foto des Typenschildes der Heizung ein an
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung des Förderbeitrags. Das Gesuch ist ein Jahr gültig.
- Der Anschluss muss innerhalb eines Jahres realisiert werden. Bei späterer Realisierung des Wärmeverbundes muss ein Wärmeliefervertrag innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
- Senden Sie uns eine Kopie Ihres Wärmeliefervertrags und der Anschlusskostenrechnung zu, damit wir Ihnen den Förderbeitrag überweisen können.
Berechnung des Förderbeitrags
Der Förderbeitrag entspricht dem Restwert der Heizung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fernwärmeanschlusses. Um den Restwert zu berechnen, werden abhängig von der Heizleistung standardisiert geschätzte Investitionskosten herangezogen und lineare Abschreibungen über 20 Jahre berücksichtigt.
Voraussichtlichen Förderbeitrag berechnen (Excel)
Berechnungsbeispiel
Grundlage | Heizkessel 16 kW / Alter: 7 Jahre | |
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Grundpreis | 6000 CHF | 6000 CHF |
Zuschlag pro kW | 125 CHF | 125 CHF * 16 kW = 2000 CHF |
Total (gemittelte) Investitionskosten | Grundpreis + Zuschlag | 8000 CHF |
Jährliche Abschreibung | Linear über 20 Jahre | 8000 CHF / 20 = 400 CHF |
Restlaufzeit | 20 Jahre Laufzeit - Alter | 20 Jahre - 7 Jahre = 13 Jahre |
Restwert | Abschreibungen für Restlaufzeit | 400 CHF * 13 Jahre = 5200 CHF |
Förderbeitrag | CHF 5200 |