Erhöhung der Einspeisevergütung für Winterstrom
Ab 1. Oktober 2020 erhöht der ESB die Vergütung für die Elektrizitätseinspeisung im Winterhalbjahr. Damit setzt er einen Anreiz für die Stromproduktion im Winter.
Veröffentlicht am 28.09.2020
Anpassung der Vergütung als Anreiz
Im Winter übersteigt der Verbrauch von Elektrizität die inländische Produktion. Um einen Anreiz für die lokale Produktion im Winter zu schaffen, passt der ESB die Einspeisevergütung für unabhängige Stromproduzenten an. Von Oktober bis März wird der Hochtarif um 3 Rappen pro Kilowattstunde und der Niedertarif um 2 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Im Sommerhalbjahr bleibt die Vergütung unverändert.
Förderung lokale Winterproduktion
Die Anpassung der Vergütung fördert die lokale Stromproduktion im Winterhalbjahr und steigert die Attraktivität von Investitionen in Anlagen, die dann mehr Strom produzieren, wenn dieser benötigt wird. Anlagen zur Energiegewinnung mittels Biomasse, Geothermie, Wärmekraftkopplung oder auch mittels PV-Fassadenmodulen eignen sich besonders für diese Zwecke. Zudem wird die zeitliche Komponente der Stromproduktion gegenüber der reinen Menge stärker gewichtet und honoriert.
Nachhaltigkeit statt Abhängigkeit
Die Erhöhung der Einspeisevergütung im Winter entspricht der Werthaltung des ESB, der sich im Sinne der Nachhaltigkeit für die lokale und dezentrale Stromproduktion einsetzt. Mit einer höheren lokalen Produktion kann der Strombedarf in Biel immer mehr mit lokaler erneuerbarer Energie gedeckt werden.